FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Vertikaltore Avantgates
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Bei automatischen Toren müssen wir zunächst die Bauprodukte-Richtlinie von der Maschinen-Richtlinie unterscheiden.
Es handelt sich um eine Bescheinigung der Konformität des Produkts mit den einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien durch den Hersteller.
Ja, für Produkte, für die eine spezifische Richtlinie in italienischer Sprache umgesetzt wurde. Dies gilt beispielsweise für Produkte, die unter die Maschinenrichtlinie fallen.
Ja, Anlage 1 des Dekrets 459/96 besagt: «Jede Maschine muss deutlich lesbar und dauerhaft folgende Mindestangaben tragen: Name des Herstellers und Anschrift, CE-Kennzeichnung, Serien- oder Typenbezeichnung, gegebenenfalls Seriennummer, Baujahr.
Ja! Die Erklärung ist in den technischen Unterlagen aufzubewahren und dem Vermieter eine Kopie zu übersenden.
Mit der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller der Maschine förmlich die Verantwortung für die Anforderungen der geltenden Richtlinien. Sie muss von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder einer zur Unterzeichnung der Erklärung bevollmächtigten Person beglaubigt werden.
Die technischen Unterlagen sind vom Hersteller für einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren ab dem Zeitpunkt der Herstellung (Datum des Einbaus der kraftbetriebenen Tür oder des kraftbetriebenen Tores) zu erstellen und aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Die Norm EN13241-1 (harmonisierte Norm gemäß der Bauprodukte-Richtlinie und der Maschinenrichtlinie), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union C 67/7 vom 17. März 2004. Am 1. Mai 2004 begann die Übergangszeit, in der die Anwendung fakultativ ist. Seit dem 1. Mai 2005 ist die Anmeldung obligatorisch.
Es gilt für alle Arten von handgeführten und motorgetriebenen Türen, die für den Durchgang von Personen und Fahrzeugen im industriellen, gewerblichen und privaten Bereich verwendet werden. Unter «Türen» sind alle Arten von Toren zu verstehen, d. h. Sektionaltore, Tore, Absperrungen, Rollläden usw. Ausnahmen sind: Handtür unter 6,25 m2; Fertigt Fussgängertüren (behandelt nach prEN 12 650-1); Feuertüren (nach prEN 13 241-2 behandelt) und Absperrungen, die nur für den Durchgang von Fahrzeugen verwendet werden.
Die Norm gibt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen der Toren an. Fordert den Hersteller auf, diese Eigenschaften zu deklarieren; Es erfordert eine Prüfung dieser Eigenschaften (manchmal unter Einschaltung einer benannten Stelle), um sie nachzuweisen. Außerdem muss der Hersteller unter der Kontrolle seiner Produktion sicherstellen, dass die Leistung an Proben gemessen werden kann, die während der laufenden Produktion aufbewahrt werden.
Für alle unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse muss der Hersteller oder Importeur dem Endverbraucher eine Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den genannten Richtlinien ausstellen. In der EN 13 241-1 ist vorgesehen, dass die Konformitätsbescheinigungsverfahren für Toren, Industrie, Handel und Werkstätten nach dem System «3» durchzuführen sind, wie es in der Bauprodukte-Richtlinie definiert ist. In System 3 verlangte sie eine «benannte Stelle» für die ersten Baumusterprüfungen des Produkts. Eine benannte Stelle ist eine dritte Stelle, in der Regel ein Prüflabor, die (in Italien) die Notifizierung erhalten hat und die Tätigkeiten des «Ministero della Produzione» zur CE-Zertifizierung gemäss der Richtlinie 89/106/EG (Produkt-, Bau-Richtlinie) ermächtigt.
Nein. Keine der Anforderungen gilt direkt für automatische Systeme, die in einigen Fällen indirekt beteiligt sind.
Die Richtlinien für motorisierte Türen und Tore sind:
• Maschinenrichtlinie (89/392/EWG): umgesetzt in Italien durch das Dekret des Staatspräsidenten 459 von ’96; in Kraft seit 21. September 1996;
• Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG): umgesetzt in Italien durch das Dekret des Staatspräsidenten 246 von 1993, geändert durch das Dekret des Staatspräsidenten 499 von 1997. Die Richtlinien für die Versammlungen, je nach Typologie, sind:
• Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG): umgesetzt in Italien durch Decreto Legislativo Nr. 476 von ’92 und geändert durch Decreto Legislativo 615 von ’96;
• Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG): In Italien umgesetzt durch das Gesetz 791 von 1977 und geändert durch das Gesetzesdekret 626 von 1996;
• R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG) über Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, eingeführt in Italien durch Decreto Legislativo 269 vom 9. Mai 2001.
1. August 2002 wurden von UNI in den italienischen Sprachversionen der europäischen Normen EN 12453 und EN 12445 (ab November 2000) veröffentlicht, die damit ab diesem Datum offiziell die alte italienische Norm ersetzten. Die beiden Normen befassen sich mit „Tore und Industrie, Gewerbe und Werkstätten: Sicherheit beim Einsatz motorisierter Tore“. Insbesondere befasst sich UNI EN 12453 mit den Anforderungen für die Verwendung von Sicherheitstoren, während EN 12445 sich mit den Testverfahren befasst, die auf Tore angewendet werden, um die Einhaltung der Anforderungen von UNI EN 12453 nachzuweisen.
In jedem Fall muss es sich um einen Generalunternehmer handeln, der für die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung zuständig ist. Er ist dann für das automatische Tor verantwortlich. Wichtig!!! Es wird davon abgeraten, als Auftragnehmer die Verantwortung für die Zertifizierung einer «Maschine» zu übernehmen, wenn ein Teil dieser Maschine ohne regelmässige Konformitätserklärung des Herstellers gebildet wurde. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elektriker den Auftrag erhält, ein Tor zu automatisieren, an dem die Eisenkonstruktion ausgestellt wurde, ohne dass der Hersteller eine ordnungsgemässe Konformitätserklärung abgegeben hat. In diesem Fall werden Sie als Verantwortlicher für die «Maschine» gewarnt, ohne ein Dokument oder eine Stelle zur Erklärung der Torstruktur in der technischen Dokumentation zu haben. Daher kann die Untersuchungsstelle bei Verstössen ein Dokument anfordern, das sie nicht besitzt.
Nicht in allen Bereichen mit Gesetzdekret 626/94, derzeit durch das Dekret 81-2008 ersetzt, haben die zuständigen Behörden die Befugnis, Überprüfungen durchzuführen. Allgemein steht es den zuständigen Behörden in allen Bereichen frei, auf begründeten Antrag (Unfall, Beschwerde usw. ) einzugreifen.
Ja, wenn dadurch die Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsrichtlinien festgestellt wird. Bei Unfällen können diese Sanktionen nicht nur strafrechtlicher Art, sondern auch strafrechtlicher Natur sein.
Letzteres eignet sich für den Vertrag, der die Beziehung zwischen dem Installateur / Supervisor und dem Kunden bei Nichterfüllung und Mängeln der Arbeit regelt, der in 2 (zwei) Jahren ab dem Datum der Lieferung der Arbeit obligatorisch ist (Artikel 1667 c.c. ). Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte Produkte haftet der Hersteller für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab Herstellungsdatum (Einbaudatum der Tür / des Tores).
Die Wartung der «Maschine» (die auch automatische Türen und Tore umfasst) muss gemäss dem Wartungsprogramm des Herstellers durchgeführt werden. Die Wartung wird vom Eigentümer getragen, der allein für Unfälle, schwere Schäden oder fehlende Wartung verantwortlich ist. Die Firma SMOES Ltd. empfiehlt, entwickelt und implementiert einen Wartungsplan, der den Anweisungen des Wartungshandbuchs und den Referenzen der EN 12 635. Für Gebäudeinstallationen, für die die Gesetzesverordnung 626/94, die jetzt durch das Dekret 81-2008 ersetzt wurde, gilt, ist die Wartung der Maschinen obligatorisch.
Gemäss DPR 459/96 führen normale und ausserordentliche Wartungsarbeiten nicht zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf ein Produkt, das bereits vor dem 21. September 1996 in Betrieb genommen wurde. Dagegen erfolgt die Änderung des Produkts nicht im Rahmen der normalen und ausserordentlichen Wartung, sondern in der Herstellung eines neuen Personenkraftwagens, der dann mit dem DPR 459/96 multipliziert wird.
Sie müssen Eigentümer der Anlage über die Haftung, zivil- oder strafrechtliche informieren, aus der Nichteinhaltung der Gesetze für sich selbst und für den Installateur entstehen. Vor dem Ausführen von Bedienvorgängen erforderlich sind, um sie in Einklang mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der legge.
Es ist nicht die Aufgabe des Betreuers Markierung auf den Komponenten und der fertigen Tür, um die CE-Kennzeichnung an. Falls erforderlich, müssen die Komponenten ersetzt werden mit anderen, die gleichen Eigenschaften und Funktionen aufweisen. Die Verwendung von unterschiedlichen Komponenten könnten Veränderungen der Maschine dar und muss daher seine Anpassung an die Gesetze / Verordnungen in Kraft zum Zeitpunkt der Änderung. Die einzige Ausnahme ist die Funksteuerungen bei Frequenzen jetzt zugewiesen zu anderen Diensten arbeitet. in diesem Fall ist es notwendig, die Produkte mit anderen zu ersetzen, die zugelassenen Frequenzen verwenden.
Die Firma SMOES srl schlägt vor, den Auftrag abzulehnen, nachdem sie ihn angemessen über die Risiken informiert hat, denen er ausgesetzt ist.
Sowohl für das DPR 459/96 als auch für das Gesetz 46/90 besteht keine Möglichkeit, eine Veröffentlichung zu erhalten. Artikel 7: «Die Installationsunternehmen sind verpflichtet, die Anlage fachmännisch mit den Werkstoffen zu betreiben.
Ja, gemäß der Richtlinie "Maschinen". Sie nicht Automatisierungssysteme für Garagentore für den Hausgebrauch in den einzelnen Einheiten und ohne automatische Steuerung enthalten, wenn der Hersteller des Automatisierungsbaukastens erklärt, dass in vollem Umfang den Anforderungen der EN 60335-2-95 erfüllt.