Tiefgarage
Garagen lassen sich entweder ans Haus anlehnen, ins Haus integrieren oder unter Tage bauen.
Bei Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit mehrere Wohneinheiten, gibt es manchmal wenig Grund für Garagen und deshalb die Notwendigkeit mit Tiefgarage zu integrieren. Während des Betriebs bleibt das untere Stockwerk offen und hinterlässt einen großen Bodenhohlraum wo ernste Absturzgefahr auftreten kann.
Es ist notwendig eine Befestigung mit Brüstungen oder sogar ein geeignetes Zugangstor anzubringen.
Hier nennen wir eine Liste der Sicherheitsnormen für den Bau der Brüstungen oder Balustraden:
– Verordnung (EU) 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011
– Ministerialerlass vom 14.01.2008 – technische Baustandards (ITALIEN)
– 2. Februar 2009 Ministerrundschreiben Nr 617 (ITALIEN)
– Eurocode: Eurocode 0 UNI EN 1990 – Grundlagen der Tragwerksplanung. EC1 Uni En-1991 Einwirkungen auf Tragwerke. Uni En 1993- Eurocode 3 und Konstruktion von Stahlbauten. Eurocode 8 Uni En 1998-Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben.
– UNI 10.805-10.809.
– Allgemeine Normen UNI EN 1090 Teil 1 und 2.
– Ministerialerlass vom 31.07.2012. (ITALIEN)
– Ministerialerlass vom 14/06/1989 n 236 °. (ITALIEN)
Insbesondere Brüstungen und Geländer müssen eine Mindesthöhe vom Boden von 110 cm betragen und eine Kugel mit einem Durchmesser von 100 mm nicht überschritten werden muß.
Straßensperren die oftmals als Absturzschutz eingesetzt werden, sind den gesetzlichen Anforderungen nicht genügend. Die Straßensperre ist kein zertifizierter Verschluss gemäß EN 13421 und daher nicht sicher.
HINWEIS: Da es sich bei der zusammengebrachten um eine Maschine Maschine handelt, kann sie vom Hersteller nicht zertifiziert werden, wenn sie im Betrieb nicht alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Einige Bilder von Tiefgaragen die mit Avantgates Montagenanlagen kombiniert sind: