Stapellauf und Bootsanleger
Stepellauf und Bootsanleger können mit “Avantgates-Toren” gesperrt werden; diese eignen sich für den Einsatz im Hafenbereich wo die Einleitung und das Bootschleppen mit nicht mehr als 6 Meter Gesamtlänge zugelassen ist.
Es handet sich um Gefahrbereiche, da die Kaianlagen oft nicht gegen Wasserstürze von Fahrzeugen und Personen geschützt sind.
Ein Avantgates-Toreinbau bietet eine Selbstverriegelungseinrichtung, die nur den erforderlichen Rampenzugang ermöglicht und deren Betätigung von nur autorisierten und/oder entsprechend ausgebildeten Personen gestattet ist.
Auf diese Weise werden den Schifffahrtsbehörden Schäden an Personen, Sachen oder Fahrzeugen im Allgemeinen verhindert.