Stapellauf und Bootsanleger

Stepellauf und Bootsanleger können mit “Avantgates-Toren” gesperrt werden; diese eignen sich für den Einsatz im Hafenbereich wo die Einleitung und das Bootschleppen mit nicht mehr als 6 Meter Gesamtlänge zugelassen ist.

Es handet sich um Gefahrbereiche, da die Kaianlagen oft nicht gegen Wasserstürze von Fahrzeugen und Personen geschützt sind.

Ein Avantgates-Toreinbau bietet eine Selbstverriegelungseinrichtung, die nur den erforderlichen Rampenzugang ermöglicht und deren Betätigung von nur autorisierten und/oder entsprechend ausgebildeten Personen gestattet ist.

Auf diese Weise werden den Schifffahrtsbehörden Schäden an Personen, Sachen oder Fahrzeugen im Allgemeinen verhindert.

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