Höhenbegrenzer und Durchfahrtsbegrenzer

Höhenbegrenzer und Durchfahrtsbegrenzer werden von unserem Vertikaltor in Version AFL gemäß  EN13241 zertifiziert, ersetzt.

Es signalisiert und sichert Unterführungen sowie Überbauungen (Durchfahrten) mit eingeschränktem Höhenmass. Dadurch werden grössere Schäden an Gebäude und Fahrzeugen wie Transportern, Lastwagen, Geländefahrzeuge, Kleinbusse, Vans oder Kleinbussen verhindert.

Höhenbegrenzer mit Avantgates-Vertikaltore sind ebenfalls eine geeignete Lösung zur Begrenzung von Last- und Lieferwagen, auf Einfahrten zu Firmen- und Kundenparkplätze oder Tiefgaragen.

Es gibt aber auch Lösungen wo die Einfahrt nur von einem LKW oder einem hohen Fahrzeug erlaubt wird, und sofern dies die Raumhöhe zulässt. So zahlreich wie die Einsatzmöglichkeiten sind natürlich auch die Systeme der Höhenbegrenzer. Dies ist auch erforderlich, denn in der Regel sind Höhenbegrenzer in Breite und Höhe massgeschneidert.

Ein Höhenbegrenzer ist insbesondere für Straßenbesitzer und -verantwortliche – ob nun öffentlich oder privat – ein wichtiger Aspekt: Denn die Sicherung und Signalisation einer Strasse oder eines Weges ist in der Verantwortung des Besitzers. Er ist an die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gebunden, die im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten ist. Für ihn gilt die Schutzpflicht, falls er erlaubterweise einen Gefahrenzustand schafft. Diese Schutzpflicht verpflichtet ihn, alle erforderlichen Schutz- und Vorsichtsmassnahmen wahrzunehmen, damit durch die Gefahr kein Schaden eintrifft. Zum Beispiel durch einen Höhenbegrenzungsbalken, welcher vor einer Gefahr durch zu niedrige Höhe warnt.

Die Besitzer von Einfahrten, Durchfahrten, Straßen und Wegen haben aber auch Rechte: es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Benutzung einzuschränken. Beispielsweise mit einem generellen oder teilweisen Fahrverbot.

Relativ einfach ist die Frage zu Beantworten, ab welcher Höhe ein Höhenbegrenzungsbalken zum Einsatz kommen kann. In der EU ist vorgeschrieben, dass ein LKW „niemanden gefährden, belästigen, schädigen oder gefährden darf“. Unter diese Vorschrift fällt auch die im internationalen Grenzverkehr und auch von der Schweiz angewendete Höhe von Lastwagen.

Abgesehen von bewilligungspflichtigen Spezialtransporten ist die maximale Höhe von Nutzfahrzeugen in Europa auf vier Meter limitiert. Sollten also auf einer Unterführung, Baustellendurchfahrt, Strasse etc. Hindernisse unterhalb dieser Höhe liegen, ist ein Höhenbegrenzer zu empfehlen.

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