Rampen und Ladepunkte

AVANTGATES ist das einzige Schließsystem, das die Zertifizierung in allen Logistik- und Lagerzentren verwendeten Rampen oder Ladepunkte ermöglicht.

Häufig befinden sich die Ladepunkte an einer bestimmten Höhe so das Absturzgefahr bewertet werden muss.

Pflicht eines Unternehmers ist, es seine Angestellten über die Gefahren bei der Arbeit auf Laderampen zu informieren und diese durch erforderliche Maßnahmen zu minimieren. Hier erfahren Sie was es zu beachten gibt, um einen möglichst sicheren Arbeitsplatz, auch an Laderampen, zu gewährleisten.

Zu den Aufgaben des Unternehmers bzw. des Verantwortlichen – gerade im Lagerbereich – gehört es, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen um ein sicheres Arbeiten auf Laderampen zu ermöglichen.

Dazu zählen u.a.:

  • die Sicherheitsanforderungen an die bauliche Einrichtung „Laderampe“ zu berücksichtigen
  • die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen zu informieren und im Hinblick auf das erforderliche Verhalten zu unterweisen
  • das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter auf der Laderampe zu überwachen

Zu den wesentlichen Gefahrenpunkten auf Laderampen zählen:

  • gefährliche Einengung der Verkehrsflächen durch Zwischenlagerung des Ladegutes auf der Rampe (z. B. zum Kontrollieren, Sortieren, Umpacken)
  • Lade-, Rangier- und Transportvorgänge unmittelbar an der Rampenkante
  • rutschige Verkehrswege durch Verschmutzung oder Witterungseinflüsse
  • bauliche Mängel an den Rampenabgängen sowie Nichtbenutzung der Abgänge durch die Beschäftigten
  • fehlende Absturzsicherungen, zu geringe Ausleuchtung des Verkehrsweges
  • „Laderampe“, technische Mängel oder sicherheitswidrige Nutzung von Einrichtungen zum Be- und Entladen z. B. Ladebrücken, Ladeblechen, Hebebühnen und Hubladebühnen, mangelhafte Sicherung des Lieferfahrzeuges gegen Wegrollen oder -fahren
  • fehlende Einweisung des Lieferfahrzeugs beim Rückwärtsfahren.

AVANTGATES bewahrt diese Risiken und vermeidet jegliche Absturzgefahr vom Ladepunkt im Lager, gemäss der Norm 17 050-1:2010, EN 1398, D. L. 81/2008.


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